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V2528-20 24. Juli 2020 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRNR · establecimiento permanente

Abzugsfähigkeit von Software-Lizenzgebühren an Dritte bei Vorliegen der Erforderlichkeit für die Geschäftstätigkeit

Eine in Spanien ansässige Niederlassung eines deutschen Unternehmens prüft, ob Lizenzgebühren für die Softwarenutzung, die an ein japanisches Unternehmen gezahlt werden, steuerlich abzugsfähig sind. Die DGT untersucht, ob diese Aufwendungen dem Betriebsstättenprinzip zuzurechnen sind und ob sie nach nationalem Recht abzugsfähig sind.

Die gestellte Frage

1 - Si son deducibles a efectos de la determinación de la base imponible de la Sucursal, los pagos que ésta efectúe a la entidad japonesa en concepto de cánones por el derecho de uso del software, teniendo en cuenta que la entidad japonesa no es su casa central.

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