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Neue Leitfäden zu den jüngsten Steuer- und Aufenthaltsänderungen in Spanien.
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Eine Gesellschaft erkundigt sich, unter welchen IAE-Rubriken sie sich anmelden muss, um Seetouren und Ausflüge mit Skipper anzubieten. Die DGT stellt fest, dass sie je nach Leistungsempfänger nach zwei verschiedenen Rubriken zu besteuern ist.
Gestellte Frage: Es wird die Frage aufgeworfen, unter welchen Steuerrubriken die Anmeldung erfolgen muss.
Das Unternehmen muss sich unter der Rubrik 755.1 (Dienstleistungen für andere Reisebüros) für die an Agenturen erbrachten Leistungen und unter der Rubrik 755.2 (vom Reisebüro an die Öffentlichkeit erbrachte Dienstleistungen) für die direkt an Endkunden erbrachten Leistungen anmelden. Dies begründet sich auf der Klassifizierung der Gruppe 755 des ersten Abschnitts der Tarife.
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