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Ein Steuerpflichtiger mit einer Behinderung von 33 % erkundigt sich nach der Besteuerung seiner als Rente ausgezahlten Pensionsplanleistung. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefreiung für Menschen mit Behinderungen nur gilt, wenn die Beiträge im Rahmen des Sonderregimes für Menschen mit Behinderungen geleistet wurden.
Cuestión planteada Tributación de la prestación derivada del plan de pensiones en caso de rescatarlo en forma de renta.
Las prestaciones de planes de pensiones se consideran rendimientos del trabajo. La exención para personas con discapacidad en prestaciones percibidas como renta solo es aplicable si las aportaciones se realizaron a planes constituidos específicamente a favor de personas con discapacidad. No se puede aplicar este régimen especial a derechos generados mediante aportaciones realizadas bajo el régimen general, aunque el titular tenga reconocida una discapacidad.
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