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Ein Immobilienentwickler erkundigte sich nach der Regelung des bereits abgezogenen Vorsteuerbetrags für Immobilien, die ursprünglich zum Verkauf bestimmt waren, nun aber als Wohnraum vermietet werden sollen. Die DGT stellt klar, dass bei einer Zweckänderung vor der Inbetriebnahme des Objekts die Korrektur gemäß Artikel 114 des Umsatzsteuergesetzes in einem einzigen Schritt erfolgen muss.
Cuestión planteada Tributación del cambio de afectación de las viviendas de conformidad con la Ley del Impuesto sobre el Valor añadido.
Si el cambio de destino previsible ocurre antes de la entrada en funcionamiento del bien de inversión, la rectificación de las deducciones se realizará de una vez conforme al artículo 114 de la Ley 37/1992. Este ajuste debe realizarse en la autoliquidación del periodo en que se produzca el cambio, materializado cuando las viviendas se oferten para arrendar. Si el bien ya estuviera en uso, la regularización sería escalonada según el artículo 107 de la Ley del IVA.
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