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V2501-25 15. Dezember 2025 · SG de Tributos Locales Kriterium gültig
OTRO · impuesto sobre actividades económicas

Die Vermietung von Textilbekleidung an Unternehmen muss unter der Rubrik 856.1 des IAE besteuert werden

Eine Gesellschaft erkundigt sich, unter welchen Rubriken der Gewerbesteuer (IAE) sie für die Vermietung von Textilbekleidung an Unternehmen angemeldet werden muss. Die DGT stellt fest, dass die Rubrik für die Vermietung von Konsumgütern zu verwenden ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird die Frage aufgeworfen, unter welchen Steuerkategorien die Anmeldung erfolgen muss.

Die Entscheidung der DGT

Die Tätigkeit der Vermietung von Textilbekleidung an Unternehmen muss unter der Rubrik 856.1 des ersten Abschnitts der Tarife angemeldet werden, die der Vermietung von Konsumgütern entspricht. Diese Rubrik umfasst ausdrücklich die Vermietung von Kleidungsstücken als spezialisierte Dienstleistung.

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