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Es wurde angefragt, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft Einnahmen aus einem Wegerecht versteuern muss und ob die Steuererklärung nach Modell 184 einzureichen ist. Die DGT stellt fest, dass es sich bei diesen Einnahmen um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handelt, die den Mitgliedern entsprechend ihrer Beteiligungsquote zuzurechnen sind.
Gestellte Frage: Es wird angefragt, ob die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft einen Betrag in ihrer Einkommensteuererklärung (IRPF) für den von der Wohnungseigentümergemeinschaft erhaltenen Betrag angeben müssen und ob für diese eine Verpflichtung zur Einreichung des Steuerformulars 184 besteht.
Wohnungseigentümergemeinschaften agieren als Gütergemeinschaften, und ihre Einkünfte werden den Miteigentümern entsprechend ihrem Beteiligungsquotienten zugerechnet. Der für das Wegerecht erhaltene Betrag qualifiziert sich als Einkunft aus Immobilienkapital. Die Gemeinschaft muss das Formular 184 einreichen, wenn ihre Einkünfte 3.000 Euro pro Jahr übersteigen oder wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
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