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Ein Unternehmen erkundigte sich, ob Mitarbeiter, die zur Inbetriebnahme von Maschinen nach Deutschland entsandt werden, die Steuerbefreiung gemäß Art. 7 Buchst. p) LIRPF in Anspruch nehmen können. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Tätigkeit für eine nicht ansässige Einheit erfolgt und die Anforderungen an die Territorialität sowie die wirtschaftlichen Grenzwerte erfüllt sind.
Fragestellung In Bezug auf die Vergütungen, die das nach Deutschland entsandte Personal erhält, ob die in Artikel 7 Buchstabe p des Einkommensteuergesetzes geregelte Befreiung anwendbar ist.
La exención requiere que el trabajo se realice efectivamente en el extranjero y para una entidad no residente o establecimiento permanente en el exterior. En casos de subcontratación, el requisito se cumple si el destinatario final del servicio es la entidad no residente. No es necesario que los rendimientos tributen en el país de destino, bastando con que exista un convenio de intercambio de información. La exención incluye las retribuciones específicas y los días de viaje (llegada y partida), con un límite de 60.100 euros anuales.
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