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V2469-25 11. Dezember 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · atribución de rentas

Erbengemeinschaften werden nach dem System der Einkommenszuweisung in der Einkommensteuer besteuert

Es wird angefragt, ob eine Erbengemeinschaft, die Vermietungs- und Beratungsaktivitäten ausübt, nach dem System der Einkommenszuweisung in der Einkommensteuer besteuert werden kann. Die DGT antwortet, dass sie, da sie keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gewerblichem Zweck ist, die der Körperschaftsteuer unterliegt, dem System der Einkommenszuweisung folgen muss.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird um Bestätigung gebeten, ob die Erbengemeinschaft nach dem System der Einkommenszuweisung der Einkommensteuer besteuert werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Erbengemeinschaften gelten nicht als Steuerpflichtige der Körperschaftsteuer. Nur Gesellschaften bürgerlichen Rechts mit gewerblichem Zweck und steuerlicher Rechtspersönlichkeit sind Steuerpflichtige der Körperschaftsteuer. Daher werden Erbengemeinschaften durch die Zuweisung von Einkünften an ihre Mitglieder gemäß dem LIRPF besteuert.

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