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Ein schwedischer Staatsangehöriger möchte wissen, ob er bei einem Umzug nach Spanien zur Übernahme der Funktion eines Verwalters einer Immobilien-Investmentgesellschaft das Sonderbesteuerungsverfahren gemäß Artikel 93 des LIRPF in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass für den Zugang zu diesem Regime ein Kausalzusammenhang zwischen der Versetzung und der Funktion bestehen muss und dass die Gesellschaft nicht als reine Vermögensverwaltung (entidad patrimonial) eingestuft werden darf, wenn ihre Beteiligung eine wirtschaftliche Verbindung begründet.
Cuestión planteada Si le será de aplicación el régimen especial de tributación regulados en el artículo 93 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para aplicar el régimen especial del artículo 93.1.b).2º de la LIRPF, el desplazamiento a España debe producirse como consecuencia de la adquisición de la condición de administrador. Si la entidad es patrimonial, el administrador no puede tener una participación que determine su consideración como entidad vinculada. El cumplimiento de estos requisitos es una cuestión de hecho que debe acreditarse con medios de prueba válidos.
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