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V2449-24 4. Dezember 2024 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRPF · CDI España-EEUU

US-Pensionen von Lehrkräften in Spanien (ORP und Social Security): DBA Spanien-USA und Vermeidung der Doppelbesteuerung

Ein in Spanien steueransässiges Ehepaar – beide US-Staatsbürger, einer davon zusätzlich spanischer Staatsangehöriger – bezieht Renten aus ihrer Tätigkeit als Lehrkräfte an einer öffentlichen Universität in Texas: eine aus dem ORP-Programm (verwaltet durch eine private Einheit) und eine aus der US-Sozialversicherung. Es wird angefragt, wie diese in Spanien zu besteuern sind und wie die Doppelbesteuerung mit den USA vermieden wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendung des Abkommens zwischen dem Königreich Spanien und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerhinterziehung in Bezug auf Einkommensteuern auf bezogene Renten.

Die Entscheidung der DGT

Die ORP-Rente unterliegt, da sie von einer privaten Verwaltungsgesellschaft und nicht vom Staat selbst oder seinen Untergliederungen stammt, nicht Artikel 21 des DBA (öffentliche Dienste), sondern Artikel 20.1.a): Sie wird ausschließlich in Spanien als Ansässigkeitsstaat besteuert, unbeschadet der Tatsache, dass die USA aufgrund der Staatsangehörigkeitsklausel in Artikel 1.3 des Abkommens besteuern können, in diesem Fall müssen die USA die Doppelbesteuerung korrigieren (Art. 24.3). Die US-Sozialversicherungsrente kann in den USA (Art. 20.1.b) und auch in Spanien als Ansässigkeitsstaat der Besteuerung unterliegen; Spanien korrigiert die Doppelbesteuerung durch Abzug der in den USA tatsächlich gezahlten Steuer gemäß Artikel 24.1.a des Abkommens.

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