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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Einbringung von Anteilen verschiedener Unternehmen in eine Holdinggesellschaft unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an die Beteiligungshöhe, den ununterbrochenen Besitz und die Vorliegen wirtschaftlich begründeter Gründe erfüllt sind.
Cuestión planteada Si la operación descrita puede acogerse al régimen fiscal previsto en el Capítulo VII del Título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades y si existen motivos económicos válidos.
Para que la aportación de acciones por personas físicas se acoja al régimen especial, las participaciones deben representar al menos el 5% de los fondos propios de una entidad que no sea una AIE, UTÉ o de gestión de patrimonio mobiliario/inmobiliario, y deben poseerse ininterrumpidamente durante el año anterior. Además, el aportante debe mantener al menos un 5% de los fondos propios de la entidad receptora. La operación no debe tener como objetivo principal el fraude o la evasión fiscal, debiendo existir motivos económicos válidos como la reestructuración o racionalización de actividades.
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