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Ein in Spanien ansässiger Offizier der Handelsmarine erkundigt sich, ob er Einkommensteuer (IRPF) erklären muss, wenn seine Einkünfte 22.000 Euro übersteigen, aber aufgrund einer Tätigkeit im Ausland steuerfrei sind. Die DGT stellt klar, dass steuerfreie Einkünfte nicht auf die Grenze angerechnet werden, die Grenze jedoch von 22.000 Euro auf 14.000 Euro sinkt, wenn der Zahler nicht zur Quellensteuer verpflichtet ist.
Cuestión planteada Si está obligado a presentar declaración por el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas en el caso de que sus retribuciones superen el límite a partir del cual nace la obligación de declarar (según indica en su escrito, 22.000 euros) pero sean inferiores a 60.100 euros (límite máximo anual de la exención regulada en el artículo 7 p) de la Ley del Impuesto).
El límite para no declarar es de 22.000 euros anuales por rendimientos del trabajo, pero se reduce a 14.000 euros si el pagador no está obligado a retener según el Reglamento. Las rentas exentas por trabajos realizados en el extranjero (art. 7 p LIRPF) no se tienen en cuenta para computar estos límites. Para aplicar la exención, los trabajos deben realizarse para una entidad no residente y en un territorio con impuesto análogo que no sea paraíso fiscal.
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