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V2432-25 11. Dezember 2025 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
IP · tokens

Token müssen für die Vermögensteuer angegeben werden, auch wenn sie unter Veräußerungsbeschränkungen stehen

Der Steuerpflichtige fragt, ob Token, die über einen Smart Contract mit einer Lock-up-Klausel erworben wurden, anzugeben sind. Die DGT antwortet, dass sie aufgrund ihres wirtschaftlichen Gehalts in das Nettovermögen einzubeziehen sind, ungeachtet der Verkaufsbeschränkung.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Angabe von „Token“ in der Vermögensteuer.

Die Entscheidung der DGT

Krypto-Assets oder Token, die Vermögenswerte oder Rechte mit wirtschaftlichem Gehalt darstellen, die im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen, sind Teil seines Nettovermögens. Sie müssen in der Vermögensteuererklärung angegeben werden, unabhängig davon, ob eine vertragliche Klausel deren Verfügung verhindert. Die Bewertung hat zu ihrem Marktpreis am Veranlagungszeitpunkt zu erfolgen.

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