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V2430-20 15. Juli 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · régimen económico matrimonial

Einbringung von Sondergut in die Gütergemeinschaft löst Vermögensgewinne oder -verluste aus

Ein Ehepaar wechselt vom Güterstand der Gütertrennung zur Gütergemeinschaft und bringt dabei privates Immobilieneigentum ein. Die DGT stellt klar, dass diese Einbringung eine Vermögensveränderung darstellt, die steuerpflichtige Gewinne oder Verluste in der Einkommensteuer (IRPF) auslöst.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob infolge der genannten Einbringung ein Veräußerungsgewinn oder ein Veräußerungsverlust in der Einkommensteuer (IRPF) beider Ehegatten vorliegt.

Die Entscheidung der DGT

Die Einbringung eines Sondereigentums in die Gütergemeinschaft begründet einen Veräußerungsgewinn oder einen Veräußerungsverlust gemäß Artikel 33.1 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF). Da die Gütergemeinschaft kein Steuerpflichtiger ist, sind die Ehegatten die Steuerpflichtigen. Eine Übertragung findet nur in Höhe der dem anderen Ehegatten entsprechenden Hälfte statt, wobei die Differenz zwischen dem Anschaffungswert und dem Veräußerungswert dieses Anteils berechnet wird. Ergibt die Quantifizierung einen Verlust aus einer unentgeltlichen Übertragung, wird dieser nicht berücksichtigt.

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