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Ein US-Unternehmen erkundigte sich, ob Zahlungen für die Produktion eines Konzerts in Spanien in diesem Land steuerpflichtig sind. Die DGT stellt klar, dass diese Zahlungen, sofern sie für technische Produktionsdienstleistungen und nicht für die persönliche Tätigkeit der Künstler geleistet werden, als Geschäftsgewinne gelten und gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA steuerfrei sind.
Cuestión planteada 1) Tributación en España de los pagos efectuados por el promotor español a la entidad consultante como consecuencia de la organización del evento musical en España.
Las rentas por producción de espectáculos no están incluidas en el artículo 19 del Convenio con EE. UU., sino en el artículo 7 sobre beneficios empresariales. Si la empresa no tiene establecimiento permanente en España, estas rentas están exentas de tributación. Para aplicar la exención, la empresa debe acreditar que los artistas no participan en sus beneficios y presentar un certificado de residencia fiscal de EE. UU. No procede retención si la renta es exenta por el Convenio, pero el pagador debe presentar declaración negativa.
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