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Ein Berater fragt, ob er als Verwalter britischer Unternehmen tätig werden kann, ohne deren gesetzlicher Vertreter zu sein, und wann die Bestellung eines Vertreters erfolgen muss. Die DGT stellt klar, dass der Vertreter vor Durchführung der steuerpflichtigen Umsätze oder vor der Beantragung der Erstattung von Vorsteuerbeträgen bestellt werden muss.
Cuestión planteada
Los empresarios no establecidos deben nombrar representante en IVA si realizan hechos imponibles como sujetos pasivos, salvo que estén en la UE, Canarias, Ceva, Melilla o usen el OSS. También es obligatorio para quienes soliciten la devolución de cuotas soportadas según el artículo 119 bis de la LIVA. El nombramiento debe ser previo a la realización de las operaciones o a la solicitud de devolución. Un gestor podría incurrir en responsabilidad tributaria si su conducta se subsume en los supuestos de responsabilidad de la LGT.
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