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Ein Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs erkundigt sich, ob die für das Sponsoring eines Sportvereins gezahlten Beträge in der Einkommensteuer (IRPF) abzugsfähig sind. Die DGT stellt klar, dass diese Kosten abzugsfähig sind, sofern es sich um tatsächliche Werbeausgaben handelt und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Abzug erfüllt sind.
Gestellte Frage: Ob der im Rahmen des Sponsorings gezahlte Betrag bei der Einkommensteuer für natürliche Personen abgezogen werden kann.
Sponsoringaufwendungen sind bei wirtschaftlichen Tätigkeiten nach der direkten Schätzung bei der Einkommensteuer abzugsfähig, da sie Werbeaufwendungen darstellen. Für ihre Abzugsfähigkeit müssen die Anforderungen der Realität der Aufwendung, der buchhalterischen Erfassung, der Abgrenzung nach dem Periodenprinzip und des dokumentarischen Nachweises erfüllt sein. Zudem müssen sie einer tatsächlich von der Sporteinrichtung erbrachten Werbedienstleistung entsprechen.
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