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Eine Versicherungsmutual stellt die Frage, wann Rechnungen über steuerfreie Finanzvermittlungsleistungen, die von einem Finanzinstitut erbracht wurden, anzugeben sind. Die DGT stellt fest, dass bei einer Vermittlung durch ein Kreditinstitut keine Pflicht zur Rechnungsstellung besteht, die Mutualität jedoch die erhaltene Rechnung im SII (System für die sofortige Bereitstellung von Informationen) erfassen muss.
Cuestión planteada Obligaciones formales en relación con los servicios exentos descritos a efectos del Impuesto sobre el Valor Añadido.
No existe obligación de expedir factura por las operaciones exentas según el artículo 20.uno.18.º de la Ley del IVA cuando las realicen entidades de crédito. No obstante, la entidad que recibe el servicio debe llevar el libro registro de facturas recibidas. El suministro de esta información al SII debe realizarse en un plazo de cuatro días naturales desde el registro contable, y antes del día 16 del mes siguiente al periodo de liquidación.
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