Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V2353-20 9. Juli 2020 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRNR · ganancia patrimonial

Übertragung von Anteilen einer US-LLC in Spanien steuerfrei, sofern kein Immobilienbezug besteht

Eine US-Gesellschaft erkundigt sich, ob der Tausch von Anteilen ihrer LLC gegen Anteile einer irischen Gesellschaft in Spanien eine Steuerpflicht auslöst und ob die Verlegung des Sitzes der LLC nach Spanien steuerpflichtig ist. Die DGT stellt fest, dass der Tauschvorgang gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA in Spanien nicht steuerbar ist und die Migration der Gesellschaft keine steuerpflichtigen Einkünfte generiert.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. Übertragung der LLC-Gesellschaft auf die irische Gesellschaft

Die Entscheidung der DGT

Einkünfte aus dem Tausch von Wertpapieren werden gemäß dem Abkommen zwischen Spanien und den USA als Veräußerungsgewinn eingestuft. Wenn die übertragenen Aktien nicht zu Unternehmen gehören, deren Vermögen hauptsächlich aus Immobilien in Spanien besteht, und auch kein Nutzungsrecht an diesen gewähren, kann die Besteuerung nur im Ansässigkeitsstaat des Übertragers (USA) erfolgen. Ebenso löst die Verlegung des Sitzes der LLC nach Spanien durch Umwandlung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung keine steuerpflichtigen Einkünfte für die Gesellschaft oder ihre Gesellschafter aus.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

E-Mail
Kontakt