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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Einbringung seiner Anteile an zwei Gesellschaften in eine neue Gesellschaft (NEWCO) unter das Sonderregime für Umstrukturierungen fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an die Mindestbeteiligung, den ununterbrochenen Besitz und das Fehlen rein steuerlicher Zwecke erfüllt sind.
Cuestión planteada Confirmación de que, de acuerdo con lo expuesto, las operaciones de aportación no dineraria descritas podrían acogerse al régimen fiscal previsto en el Capítulo VII del Título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades.
La aportación de acciones o participaciones sociales por personas físicas puede acogerse al régimen especial si la entidad receptora es residente en España, el aportante mantiene al menos un 5% de los fondos propios de la nueva entidad y las participaciones aportadas representan al menos el 5% de los fondos propios de las entidades originales. Además, las participaciones deben haberse poseído ininterrumpidamente durante el año anterior y la operación no debe tener como objetivo principal el fraude o la ventaja fiscal sin motivos económicos válidos. De cumplirse, los valores y fechas de adquisición de las participaciones se mantienen para evitar la integración de renta.
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