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Die Anfragende prüft, ob ein Wertpapierwechsel zur Gründung einer Holding die Voraussetzungen des Sonderregimes des LIS erfüllt und über gültige wirtschaftliche Gründe verfügt. Die DGT stellt klar, dass dieses Regime anwendbar ist, wenn das Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte erwirbt und die Anforderungen des Artikels 80 erfüllt sind, sofern die Transaktion nicht der Steuerhinterziehung oder Steuervermeidung dient.
Cuestión planteada Si cumple la operación proyectada los requisitos para la aplicación del régimen especial del Capítulo VII del Título VII de la Ley del Impuesto sobre Sociedades, y en particular, si puede entenderse que se efectúa por motivos económicos válidos.
El régimen de neutralidad fiscal será aplicable si la entidad beneficiaria adquiere participaciones que le permitan obtener la mayoría de los derechos de voto y se cumplen los requisitos del artículo 80 de la LIS. En tal caso, los socios no integrarán rentas en su base imponible y los valores recibirán el valor fiscal de los entregados manteniendo su fecha de adquisición. No obstante, el régimen no se aplicará si la operación tiene como principal objetivo el fraude, la evasión fiscal o la mera obtención de una ventaja fiscal sin motivos económicos válidos.
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