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Eine Gesellschaft erkundigt sich, ob der Erwerb von Immobilien zu anschließenden Vermietungszwecken der Umsatzsteuer oder der Grunderwerbsteuer (ITP) unterliegt und ob die Umkehr der Steuerschuldnerschaft Anwendung findet. Die DGT stellt klar, dass die Transaktion befreit ist, wenn es sich um eine zweite oder spätere Übertragung eines Bauwerks handelt; sie unterliegt jedoch der Umsatzsteuer, wenn es die Erstübertragung ist oder wenn auf die Befreiung verzichtet wird.
Cuestión planteada Sujeción de la mencionada operación al Impuesto sobre el Valor Añadido o al Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados, así como, en su caso, aplicación de la regla de inversión del sujeto pasivo.
La entrega de inmuebles estará exenta de IVA si se cumplen los requisitos de ser una segunda o ulterior entrega de edificación según el artículo 20.Uno.22º de la Ley 37/1992. Si se trata de la primera entrega, la operación estará sujeta al impuesto. El sujeto pasivo puede renunciar a la exención si el adquirente es un sujeto pasivo con derecho a deducción, en cuyo caso la operación estará sujeta a IVA y se aplicará la regla de inversión del sujeto pasivo.
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