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Ein Anfragender erkundigt sich nach der Besteuerung eines 12-monatigen Stipendiums, das teilweise vom ICEX und teilweise von einem Unternehmen gezahlt wird. Das Finanzamt antwortet, dass die Beträge des ICEX öffentliche Vergütungen sind, die der IRNR unterliegen, sofern sie im Ursprungsland nicht besteuert werden, während die Beträge des Unternehmens nicht der Steuer unterliegen.
Gestellte Frage
Die Vergütungen des ICEX gelten als öffentliche Vergütungen und werden gemäß Artikel 13.1.c) 2. des TRLIRNR als im spanischen Hoheitsgebiet erzielt betrachtet, sofern die Dienstleistung vollständig im Ausland erbracht wird und nicht einer Steuer persönlicher Art im Ursprungsland unterliegt. Der allgemeine Steuersatz beträgt 24 Prozent, es sei denn, der ermäßigte Satz von 19 Prozent findet aufgrund des Wohnsitzes in der EU oder im EWR mit Informationsaustausch Anwendung. Im Gegensatz dazu unterliegen die von dem privaten Unternehmen gezahlten Vergütungen nicht der IRNR, da sie die Voraussetzungen des Artikels 13.1.c) des TRLIRNR nicht erfüllen.
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