Partner-betreut · Antwort innerhalb 24 Werkstunden
Unternehmenstransaktionen, Kapitalmarkt und strategische Deals.
Unabhängige und strenge Bewertung von Vermögenswerten und Unternehmen.
Geschäftstransformation, Nachhaltigkeit und Vermögensverwaltung.
Corporate Governance, Nachfolge und Transformation
Internationale Steuerplanung und grenzüberschreitende Strukturierung.
Regulatorische Compliance und steuerliche Meldepflichten.
Sonderregelungen für Privatpersonen und digitale Vermögenswerte.
Steuerverteidigung und Vermögensteuern
Unternehmensimmigration, ICT, Investorenaufenthalt, Digital-Nomad-Visum und Regularisierung.
Arbeitsbeziehungen, Mobilität und regulatorischer Schutz.
Schutz, Compliance und digitale Resilienz
Datenschutz, DSB und KI-Regulierung
Gesellschaftsgründung, Verträge, Gesellschaftervereinbarungen und korporative Maßnahmen.
Verträge, Kündigungen, Massenentlassungen und arbeitsgerichtliche Vertretung.
Insolvenzverfahren, Fresh Start, Kleinstunternehmen und Liquidation.
Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit, Mediation, IP und Immobilienrecht.
Buchhaltung, Berichtswesen und ausgelagerte Finanzleitung.
Gesellschaftsverwaltung, Governance und Personaladministration.
Gründung, Fördermittel und Unternehmensbeschleunigung.
Risikomanagement, Kontinuität und Wiederherstellung
Neue Leitfäden zu den jüngsten Steuer- und Aufenthaltsänderungen in Spanien.
Periodische Analysen und technische Dokumente
Ein Unternehmen, das Speisen und Getränke bereitstellt, erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit der Vorsteuer aus Einkäufen von Lebensmitteln und Getränken in Supermärkten. Die DGT kommt zu dem Schluss, dass der Art. 96.Uno.3 LIVA den Vorsteuerabzug für den Erwerb von Lebensmitteln und Getränken zwar grundsätzlich ausschließt, die Ausnahmen nach Art. 96.Dos.2 und 3 jedoch den Abzug erlauben, wenn die Güter durch einen im entsprechenden Gewerbe stehenden Unternehmer verarbeitet und gegen Entgelt abgegeben werden, wie es bei einem Gastronomie- oder Restaurationsbetrieb der Fall ist.
Cuestión planteada Deducibilidad de los gastos en los supermercados de comida y bebida.
El art. 96.Uno.3 LIVA excluye la deducción de cuotas por adquisición de alimentos y bebidas. El art. 96.Dos.2 y 3 establece la excepción para bienes destinados a ser transformados y entregados a título oneroso por empresarios que se dedican habitualmente a esas operaciones, así como para servicios recibidos para ser prestados a título oneroso por quien se dedique habitualmente a ello. Una empresa de hostelería que sirve comidas y bebidas a sus clientes cumple esta excepción, por lo que las cuotas soportadas en la compra de ingredientes y bebidas resultan deducibles, sujetas al resto de requisitos del Título VIII LIVA.
Partner-betreut · Antwort innerhalb 24 Werkstunden
Schnelle Nachricht
Wir antworten innerhalb von 24 Werkstunden. Vertrauliche Behandlung garantiert.
Google Meet
Direkter Termin mit dem Partner. Unverbindliche Beratung · Stornierung bis 24h vorher möglich.
Verfügbarkeit lädt…
Die nächsten 14 Tage sind ausgebucht.
Ein gutes Zeichen — und wir lassen Sie nicht hängen.
Rückruf anfordern
Geben Sie uns ein Zeitfenster und eine Telefonnummer. Ein Partner ruft Sie im gewählten Zeitfenster zurück.
Antwort < 24 Std. · Partner antwortet
Eine konkrete Frage? Schildern Sie Ihre Situation kurz — ein Partner antwortet innerhalb 24 Werktagen.
30-minütiges kostenfreies Gespräch mit dem zuständigen Partner. Google Meet oder persönlich. Stornierbar bis 24 Std. vorher.
Verfügbarkeit lädt…
Die nächsten 14 Tage sind ausgebucht.
Ein gutes Zeichen — und wir lassen Sie nicht hängen.
Geben Sie Ihre bevorzugte Zeit und Telefonnummer an. Ein Partner ruft Sie zurück — kein Wartezimmer.
Wir verwenden eigene Cookies und Cookies Dritter, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Weitere Informationen
Für die Funktion der Website unerlässlich. Kann nicht deaktiviert werden.
Helfen uns zu verstehen, wie Sie die Website nutzen, um sie zu verbessern.
Ermöglichen relevante Inhalte und Werbung.