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Eine Audiovisualproduktionsfirma erkundigt sich, ob Personalkosten für Dreharbeiten in Mexiko sowie technische Personalkosten im Rahmen des Abzugs für Auslandsproduktionen geltend gemacht werden können. Die DGT stellt klar, dass nur solche Kosten berücksichtigt werden können, die in spanischem Hoheitsgebiet anfallen und von der anfragenden Gesellschaft selbst getragen werden.
Cuestión planteada Si tanto los gastos de personal correspondientes al personal que únicamente ha rodado en México, con residencia en España y cuya contratación realiza la sociedad española, como los gastos de personal técnico, pueden incluirse en la base de deducción conforme a lo dispuesto en el artículo 36.2 de la LIS.
La base de la deducción del artículo 36.2 de la LIS se compone de gastos de personal creativo y de industrias técnicas realizados en territorio español. Los gastos de actores pueden incluirse si tienen residencia fiscal en España o en el EEE y el trabajo se realiza efectivamente en España. Los gastos de personal técnico pueden incluirse si se consideran utilización de industrias y se prestan en territorio español. En ambos casos, los gastos deben ser asumidos por la entidad consultante para ser aptos.
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