Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V2286-25 25. November 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · expropiación forzosa

Gewinn oder Verlust aus Enteignung ist im Jahr der Besetzung der Sache steuerlich zuzurechnen

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, wann der Veräußerungsgewinn aus der Enteignung seiner Hauptwohnung zu deklarieren ist. Die DGT stellt klar, dass die Übertragung in dem Moment erfolgt, in dem die besitznehmende Behörde die Sache besetzt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zeitliche Zurechnung des entsprechenden Vermögenszuwachses oder -verlustes.

Die Entscheidung der DGT

Die Vermögensänderung durch zwangsweise Enteignung gilt als erfolgt, wenn die Besetzung des enteigneten Vermögenswertes stattfindet. In Regelfällen erfolgt die Besetzung nach Festsetzung und Zahlung der angemessenen Entschädigung, während bei Eilverfahren die Besetzung vor der Zahlung erfolgt. Der Gewinn oder Verlust muss dem Zeitraum zugerechnet werden, in dem diese Besetzung stattfindet, unbeschadet besonderer Regeln, falls der Betrag Gegenstand eines Rechtsbehelfs ist.

Kostenloses Erstgespräch buchen