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Ein Unternehmen erkundigte sich, ob eine finanzielle Entschädigung für den Verkauf überdurchschnittlicher Asset-Portfolios der MwSt. unterliegt. Die DGT stellt fest, dass diese Entschädigung keine Dienstleistung, sondern eine Entschädigungszahlung darstellt und somit nicht steuerpflichtig ist.
Cuestión planteada Sujeción al Impuesto sobre el Valor Añadido de dicha compensación y, en su caso, rectificación de las cuotas inicialmente repercutidas.
El pago de la compensación no constituye una prestación de servicios ni un acto de consumo, sino que deriva de los perjuicios ocasionados por la actuación de la consultante al cambiar unilateralmente las condiciones contractuales. Al no ser una contraprestación por servicios de gestión, la cuantía no está sujeta al IVA. Si un anticipo destinado a honorarios se acaba destinando a esta indemnización, el proveedor debe rectificar la cuota repercutida y reintegrar el exceso al cliente.
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