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V2273-25 25. November 2025 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención

Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerbefreiung von Verwaltungsdienstleistungen für Verbriefungsfonds

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die Verwaltung und Verwaltung von Kreditrechten, die einem Verbriefungsfonds erbracht werden, von der Mehrwertsteuer befreit sind. Die DGT stellt fest, dass die Auslagerung nach der Rechtsprechung des EuGH befreit sein muss, wenn sie eine abgegrenzte Einheit bildet und spezifisch sowie wesentlich für die Verwaltung des Fonds ist.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Aplicación de la exención del Impuesto sobre el Valor Añadido a los servicios externalizados prestados por la entidad consultante

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