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Eine Nießbraucherin eines Industrieanwesens, das eine Ruine umfasst, fragt, ob die Einkommenszurechnung für die Immobilie nur auf das Gebäude oder auf das gesamte Grundstück erfolgt. Die DGT stellt klar, dass ein Ausschluss der Einkommenszurechnung nur dann zulässig ist, wenn durch zulässige Beweismittel nachgewiesen wird, dass die Immobilie nicht nutzbar ist. Die Bewertung dieser Beweise obliegt den Prüfungsbehörden. Ist die Konstruktion nutzbar, erfolgt die Einkommenszurechnung auf den gesamten Katasterwert.
Cuestión planteada Solicita conocer si procede imputar rentas inmobiliarias por la construcción o por la totalidad de la finca en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
El art. 85.1 LIRPF excluye la imputación únicamente para inmuebles en construcción o que, por razones urbanísticas, no sean susceptibles de uso. Un estado ruinoso no determina por sí solo la exclusión de la imputación: debe acreditarse la imposibilidad de uso. En caso de usufructo, la renta computable al titular del derecho es la que correspondería al propietario (art. 85.2 LIRPF). Partiendo de que la construcción es susceptible de uso, la imputación se calcula sobre la totalidad del valor catastral de la finca.
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