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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er die Steuerbefreiung für die Reinvestition in den selbstgenutzten Wohnsitz in Anspruch nehmen kann, nachdem ihm im Zuge einer Scheidung ein Anteil an einer Immobilie zugesprochen wurde. Die DGT stellt fest, dass dies nicht zulässig ist, da die neue Wohnung bereits im Jahr 2021 erworben wurde, also vor der Veräußerung der bisherigen Wohnung im Jahr 2024.
Cuestión planteada Solicita saber si procedería la exención por reinversión en vivienda habitual a efectos del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para la exención por reinversión, la nueva vivienda debe adquirirse en un plazo de dos años anteriores o posteriores a la transmisión de la habitual. Aunque la jurisprudencia permite considerar vivienda habitual la que permanece el otro cónyuge tras un divorcio, el contribuyente no puede usar una vivienda ya adquirida con anterioridad a la transmisión para este fin. En este caso, la adquisición en 2021 no cumple el plazo respecto a la transmisión en 2024.
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