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Eine Gemeinde erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung des Verkaufs von Wohnungen, die von der Sozialbindung (VPO) in den freien Markt übergegangen sind. Die DGT stellt klar, dass die Unterwerfung unter die MwSt. oder die Grunderwerbsteuer (ITP) davon abhängt, ob es sich um die erste oder eine spätere Veräußerung handelt.
Aufgeworfene Frage: Ob diese Lieferungen der Umsatzsteuer unterliegen und gegebenenfalls von dieser befreit sind. Anwendbarer Steuersatz. Auswirkungen dieser Lieferungen auf die Abziehbarkeit der Umsatzsteuer. Gegebenenfalls Unterwerfung unter die Grunderwerbsteuer und die Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte.
Si la venta se realiza al mismo arrendatario original, se considera primera entrega, está sujeta a IVA al 10% y no está exenta. Si se vende a un arrendatario distinto del primero, es una segunda o ulterior entrega, está sujeta pero exenta de IVA, lo que conlleva la sujeción al ITP y AJD. El tipo de IVA del 10% se aplica por ser viviendas de régimen libre tras perder la calificación de protección oficial.
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