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V2232-18 26. Juli 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie in Polen kann gemäß dem Abkommen in Spanien steuerfrei bleiben, wird jedoch für den Steuersatz berücksichtigt

Eine in Spanien ansässige Person erkundigt sich, ob der Gewinn aus dem Verkauf einer Wohnung in Polen sowie die daraus resultierenden Mieteinnahmen von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die spanische Steuerbehörde (DGT) stellt fest, dass diese Einkünfte gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen in Spanien zwar steuerfrei sind, jedoch für die Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes auf das restliche Einkommen herangezogen werden müssen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob der durch den Verkauf dieser Wohnung erzielte Veräußerungsgewinn sowie das zuzurechnende Immobilienvermögen in Polen und gegebenenfalls die aus der Vermietung resultierenden Einkünfte in Spanien von der Einkommensteuer befreit sind, obwohl sie bei der Berechnung des entsprechenden Einkommensteuersatzes (IRPF) für die sonstigen Einkünfte der Steuerpflichtigen berücksichtigt werden.

Die Entscheidung der DGT

La ganancia patrimonial por la venta de un inmueble en Polonia puede ser gravada en dicho país, por lo que España la eximirá de tributación para evitar la doble imposición. No obstante, estas rentas se consideran exentas con progresividad, debiendo incluirse para calcular el tipo medio de gravamen aplicable al resto de las rentas del contribuyente. Lo mismo ocurre con las rentas derivadas del arrendamiento o la imputación de rentas inmobiliarias de bienes situados en Polonia, que también quedan exentas en España pero se computan para la determinación del tipo impositivo.

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