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Der Anfragende erkundigt sich, ob eine Übernahme von Geschäftsanteilen zum Erwerb der Mehrheit der Stimmrechte unter das Sonderregime des Umtauschs von Wertpapieren fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Voraussetzungen des Artikels 80 des LIS erfüllt sind und die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruht und nicht ausschließlich steuerlichen Zwecken dient.
Cuestión planteada Si, de los hechos expuestos, además de cumplir con los requisitos exigidos en el artículo 80 de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades, se considera que existen motivos económicos válidos para poder realizar la operación proyectada aplicando el régimen fiscal especial regulado en el Capítulo VII del Título VII de la misma Ley.
Para aplicar el régimen de canje de valores, la entidad debe adquirir participaciones que le permitan obtener o alcanzar la mayoría de derechos de voto y cumplir los requisitos del artículo 80 de la LIS. Además, según el artículo 89.2 de la LIS, la operación no debe tener como principal objetivo el fraude o la evasión fiscal. La centralización de la planificación, toma de decisiones y sucesión empresarial podrían considerarse motivos económicos válidos, aunque esto depende de la valoración de los hechos.
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