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Ein von einem spanischen Unternehmen in die USA entsandter Arbeitnehmer erkundigt sich, ob seine Einkünfte der Einkommensteuer (IRPF) unterliegen. Die DGT stellt klar, dass das Unternehmen das allgemeine Quellensteuerverfahren anwenden muss, sofern nicht die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei im Ausland ausgeübter Tätigkeit erfüllt sind.
Gestellte Frage: Unterwerfung der im Ausland erzielten Arbeitsentgelte der Quellensteuer.
La empresa pagadora debe aplicar el procedimiento general de retención sobre la cuantía total de las retribuciones sujetas y no exentas. Para aplicar la exención del artículo 7 p) de la LIRPF, el trabajo debe realizarse para una entidad no residente o un establecimiento permanente en el extranjero. Además, en el territorio de realización debe aplicarse un impuesto análogo y no ser un paraíso fiscal. La exención dependerá de que el destinatario o beneficiario del trabajo sea la entidad no residente.
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