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Ein in Luxemburg ansässiger EU-Beamter erkundigt sich, ob seine Wohnung in Spanien den Status einer Hauptwohnung behält, um steuerliche Vorteile in Anspruch zu nehmen. Die DGT stellt klar, dass die Wohnung den Status als Hauptwohnung verliert, sobald sie nicht mehr der tatsächliche Wohnsitz ist, selbst wenn aufgrund des Beamtenstatus die steuerliche Ansässigkeit in Spanien bestehen bleibt.
Cuestión planteada Si puede considerar que la vivienda de su propiedad en España sigue siendo su vivienda habitual a efectos de aplicar beneficios fiscales en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas en el supuesto de que procediera a la venta de dicha vivienda.
Para la exención por reinversión o por mayores de 65 años, la vivienda debe ser habitual o haberlo sido en cualquier día de los dos años anteriores a la transmisión. La condición de vivienda habitual requiere residencia continuada de al menos tres años, salvo circunstancias excepcionales. Si el contribuyente traslada su residencia a otro país, la vivienda deja de ser habitual y no se cumple el requisito de haberla tenido como tal en los dos años previos si la mudanza es antigua.
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