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V2169-25 13. November 2025 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · fianza

Die Erstellung einer Kaution unterliegt nicht der MwSt., deren Verrechnung mit der Maschinenzahlung hingegen schon

Ein Hersteller von Landmaschinen erkundigt sich, ob die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 50 % des Preises eine steuerpflichtige Leistung darstellt. Die DGT stellt fest, dass die Hinterlegung der Kaution selbst keine steuerpflichtige Leistung ist, da sie keine Gegenleistung darstellt; wird dieser Betrag jedoch zur Zahlung der Maschinen verwendet, handelt es sich um eine steuerpflichtige Gegenleistung.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1.- Ob die Errichtung der Kaution eine der Mehrwertsteuer unterliegende Operation darstellt.

Die Entscheidung der DGT

Die Errichtung der Kaution zum ursprünglichen Zeitpunkt ist keine steuerpflichtige Operation, da sie keine Gegenleistung für eine Lieferung von Gegenständen oder eine Dienstleistung darstellt. Wenn der einbehaltene Betrag jedoch letztendlich auf die Zahlung der Maschinen angerechnet wird, stellen diese Beträge die Gegenleistung für der MwSt. unterliegende Operationen dar.

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