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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er sich bereits beim ersten Kauf von Münzen für das Sonderregime für gebrauchte Waren anmelden muss, um dieses bei zukünftigen Verkäufen nutzen zu können. Die DGT stellt klar, dass die Anwendung dieses Regimes freiwillig ist, jedoch eine vorherige Einreichung der gemäß Artikel 164 des Umsatzsteuergesetzes vorgesehenen Anmeldung erfordert.
Fragestellung: Ob es für den Anfragenden erforderlich ist, sich bereits beim ersten Kauf von Münzen für die Sonderregelung für gebrauchte Waren, Kunstgegenstände, Antiquitäten und Sammlerstücke anzumelden, um diese Regelung in Zukunft beim Verkauf der Münzen anwenden zu können.
Die Anwendung der Sonderregelung für gebrauchte Waren, Kunstgegenstände, Antiquitäten und Sammlerstücke ist freiwillig. Für deren Anwendung ist es jedoch zwingend erforderlich, dass die steuerliche Anmeldung über die Aufnahme der Tätigkeit gemäß Artikel 164.1.1º des Gesetzes eingereicht wurde. Bis diese Anmeldung eingereicht ist, kann die angefragte Sonderregelung nicht angewendet werden.
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