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Es wird geklärt, ob die Vergütung von zwei geschäftsführenden Gesellschaftern einer Beratungsgesellschaft in der Einkommensteuer (IRPF) als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit zu behandeln ist und ob diese der Umsatzsteuer unterliegt. Die Finanzbehörde stellt klar, dass es sich in der IRPF um Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit handeln kann, wenn die Gesellschaft professionelle Dienstleistungen erbringt, der Gesellschafter diese Tätigkeit selbst ausübt und im System der Selbstständigen registriert ist. Hinsichtlich der Umsatzsteuer hängt die Steuerpflicht davon ab, ob der Gesellschafter unabhängig oder in einem untergeordneten Arbeitsverhältnis handelt.
Fragestellung: Es wird um Auskunft zur Besteuerung der Vergütung für die von den beiden genannten Gesellschaftern für die Gesellschaft erbrachten Leistungen im Rahmen der Einkommensteuer gebeten, unter Berücksichtigung der durch das Gesetz 26/2014 geänderten Neufassung des Artikels 27 des Einkommensteuergesetzes.
In der Einkommensteuer (IRPF) stellen die von Gesellschaftern für ihre Gesellschaft erbrachten Leistungen Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit dar, sofern es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt und der Gesellschafter im System der Selbstständigen oder einer Versorgungseinrichtung registriert ist. Im Hinblick auf die Umsatzsteuer hängt die Steuerpflicht von einer Einzelfallprüfung der Unabhängigkeit des Gesellschafters ab. Wenn der Gesellschafter keine eigenen Mittel bereitstellt, den organisatorischen Kriterien der Gesellschaft unterliegt und seine Vergütung nicht von den Ergebnissen abhängt, handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis, das nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
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