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Ein spanisches Unternehmen in Liquidation prüft, ob Steuern auf Zahlungen an einen in Südkorea ansässigen natürlichen Gesellschafter einzubehalten sind. Die DGT stellt fest, dass auf den Gewinnanteil der Zahlungen ein Quellensteuerabzug von 15 % anzuwenden ist.
Cuestión planteada La consultante se plantea si debe practicar retención al socio residente en Corea del Sur y por qué importe.
De acuerdo con el Convenio entre España y Corea del Sur, los beneficios de liquidación se consideran dividendos. Al ser el socio una persona física, el tipo de retención aplicable es del 15% sobre el importe bruto de la parte que constituya beneficio. Para aplicar este tipo reducido, el beneficiario debe acreditar su residencia en Corea del Sur mediante un certificado de las autoridades fiscales competentes.
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