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Ein Eigentümer erkundigt sich nach der Berechnung der Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug bei energetischen Sanierungsmaßnahmen in seinem Gebäude, die durch eine Entschädigung und einen von der Eigentümergemeinschaft erhaltenen Zuschuss finanziert wurden. Die DGT stellt klar, dass die Bemessungsgrundlage anhand des Miteigentumsanteils des Eigentümers ermittelt wird, wobei der anteilige Betrag des erhaltenen Zuschusses abzuziehen ist.
Cuestión planteada Determinación de la base de deducción a efectos de la aplicación de la deducción por obras de rehabilitación energética prevista en el apartado 3 de la disposición adicional 50ª de la Ley 35/2006, de 28 de noviembre, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Los propietarios de viviendas en edificios de uso residencial pueden deducirse el 60% de las cantidades satisfechas por obras de rehabilitación energética que mejoren la eficiencia del edificio. La base de la deducción se constituye por las cantidades satisfechas por la comunidad de propietarios aplicándoles el coeficiente de participación de cada contribuyente. De esta base se deben descontar las cuantías que hayan sido subvencionadas mediante ayudas públicas. La subvención percibida por la comunidad se atribuye a cada propietario según su coeficiente de participación.
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