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Eine in Spanien ansässige Person wird für ein finnisches Unternehmen mit internationalen Reisetätigkeiten arbeiten. Die DGT prüft, ob die Steuerbefreiung gemäß Art. 7 Buchst. p) LIRPF für die im Ausland geleisteten Arbeitstage angewendet werden kann.
Cuestión planteada La consultante pregunta por la aplicación de la exención regulada en el artículo 7.p) de la LIRPF en general y, en concreto, en relación a los desplazamientos a Finlandia para la realización de trabajos comerciales y de representación.
Para aplicar la exención, los trabajos deben realizarse para una entidad no residente o un establecimiento permanente en el extranjero. Se requiere desplazamiento físico y que el centro de trabajo esté temporalmente fuera de España. Además, el país de destino debe tener un convenio de doble imposición con España que incluya intercambio de información. La exención no será aplicable si la propia trabajadora es considerada establecimiento permanente de la empresa extranjera en España.
Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.
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