Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V2136-25 11. November 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pérdida patrimonial

Verlust einer Kaution bei einer gerichtlichen Versteigerung als Vermögensverlust in der Einkommensteuer (IRPF) einzustufen

Ein Steuerpflichtiger verlor die für eine gerichtliche Versteigerung geleistete Kaution, da die Differenzzahlung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erfolgte. Die DGT stellt fest, dass dies einen Vermögensverlust darstellt, der dem Steuerjahr zuzurechnen ist, in dem die Kaution verloren geht.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Mögliche Berücksichtigung als Veräußerungsverlust im Rahmen der Einkommensteuer und gegebenenfalls die Frage, welchem Steuerjahr dieser zuzurechnen ist.

Die Entscheidung der DGT

Der Verlust der Kaution stellt eine Veränderung des Vermögenswerts dar, die nicht aus der Übertragung von Vermögenswerten resultiert. Er ist als allgemeines Einkommen in die allgemeine Bemessungsgrundlage einzubeziehen, unter Beachtung der Grenzen des Artikels 48 des Einkommensteuergesetzes. Die zeitliche Zurechnung muss in dem Veranlagungszeitraum erfolgen, in dem der Verlust eintritt, d. h. wenn die Frist für die Zahlung der Differenz des Versteigerungspreises abläuft.

E-Mail
Kontakt