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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Raten eines Hypothekendarlehens weiterhin steuerlich abzugsfähig sind, wenn die Bank durch Subrogation oder Novation gewechselt wird. Die DGT stellt klar, dass eine Änderung der Finanzierungsbedingungen das Recht auf Abzug nicht ausschließt, sofern das neue Darlehen zur Tilgung des vorangegangenen verwendet wird.
Gestellte Frage: Ob nach Durchführung der Umstrukturierung durch Subrogation oder Novation des Darlehens das gleiche Recht auf Abzug für die Beträge besteht, die durch dieses Darlehen getilgt oder beglichen werden.
Die Novation, Subrogation oder Substitution eines Darlehens beendet den Finanzierungsprozess nicht und erschöpft nicht die Möglichkeit, den Abzug vorzunehmen. Die Raten des neuen Darlehens berechtigen im proportionalen Anteil, der der Tilgung des ursprünglichen, für die Wohnung bestimmten Darlehens zuzurechnen ist, zum Abzug. Bei einer Erhöhung des Kapitals ist nur der Teil abzugsfähig, der zur Deckung der Stornierungskosten des vorherigen Darlehens bestimmt ist; der für andere Zwecke bestimmte Teil ist nicht abzugsfähig. Um das Recht zu wahren, müssen die Kündigung und der neue Vertragsschluss gleichzeitig oder in einer Verknüpfung erfolgen.
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