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V2107-23 18. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · residencia habitual y efectiva

Kein Anspruch auf Abzug für Wohnsitz auf La Palma ohne tatsächlichen gewöhnlichen Aufenthalt

Eine Steuerzahlerin erkundigte sich, ob sie für die Jahre 2022 und 2023 den Abzug für den gewöhnlichen und tatsächlichen Wohnsitz auf La Palma geltend machen kann, nachdem sie aus gesundheitlichen Gründen umziehen musste. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) entschied, dass aufgrund des Umzugs außerhalb der Insel die gesetzlich geforderte Voraussetzung des gewöhnlichen und tatsächlichen Wohnsitzes nicht erfüllt ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob sie den in der siebenundfünfzigsten Zusatzzustimmung des Gesetzes über die Einkommensteuer natürlicher Personen geregelten Abzug (Abzug für den gewöhnlichen und tatsächlichen Wohnsitz auf der Insel La Palma während der Veranlagungszeiträume 2022 und 2023) anwenden kann.

Die Entscheidung der DGT

Die siebenundfünfzigste Zusatzzustimmung der LIRPF ermöglicht es Steuerpflichtigen mit gewöhnlichem und tatsächlichem Wohnsitz auf der Insel La Palma während 2022 und 2023, den Abzug gemäß Artikel 68.4.1. anzuwenden. Um diesen Vorteil in Anspruch zu nehmen, ist es eine zwingende Voraussetzung, diesen gewöhnlichen und tatsächlichen Wohnsitz auf der Insel beizubehalten. Da die Steuerpflichtige weg von La Palma gezogen ist, erfüllt sie die für die Anwendung des Abzugs erforderliche Voraussetzung nicht.

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