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V2088-25 5. November 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por adquisición de vehículos eléctricos

Abzug für den Erwerb von Elektrofahrzeugen setzt Neuwagen voraus

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob der Abzug für den Kauf eines gebrauchten Plug-in-Hybridfahrzeugs geltend gemacht werden kann. Die DGT stellt klar, dass der Abzug nur für neue Elektrofahrzeuge anwendbar ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Möglichkeit der Anwendung des Abzugs für den Erwerb von Plug-in-Elektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen sowie Ladestationen gemäß der achtundfünfzigsten Zusatzbestimmung des Gesetzes 35/2006 vom 29. November über die Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Der Abzug von 15 Prozent für den Erwerb von Elektrofahrzeugen setzt voraus, dass das Fahrzeug neu ist, gemäß Absatz 1 der achtundfünfzigsten Zusatzbestimmung des LIRPF. Da es sich um ein Gebrauchtfahrzeug handelt, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung nicht erfüllt. Die Vorschriften verlangen, dass das Fahrzeug neu ist, damit der Steuerpflichtige den Anschaffungswert abziehen kann.

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