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Es wird geprüft, ob eine Umstrukturierung durch die Einbringung von Geschäftsanteilen die gültigen wirtschaftlichen Gründe für die Anwendung des Sonderregimes der Steuerneutralität erfüllt. Die DGT stellt klar, dass die Anwendung davon abhängt, dass die Anforderungen an die Beteiligungsquote erfüllt werden und die Transaktion nicht primär auf die Erlangung eines Steuervorteils abzielt.
Cuestión planteada Si concurren en la operación de reestructuración planteada los motivos económicos válidos a que se refiere el artículo 89.2 de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades (en adelante, LIS), y, por tanto, si resulta de aplicación el régimen especial de neutralidad fiscal regulado en el Capítulo VII del Título VII de la LIS.
Para aplicar el régimen especial de las aportaciones no dinerarias, la entidad receptora debe ser residente en España o tener un establecimiento permanente, y el aportante debe participar al menos en el 5% de los fondos propios de la entidad tras la aportación. En el caso de personas físicas, las participaciones aportadas deben representar al menos el 5% de los fondos propios y haber sido poseídas ininterrumpidamente durante el año anterior. No se aplicará el régimen si la operación tiene como principal objetivo el fraude, la evasión o la mera obtención de una ventaja fiscal sin motivos económicos válidos.
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