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Ein Unternehmen erkundigt sich, ob beim Kauf eines Gebrauchtwagens, dessen Rechnung aufgrund der teilweisen betrieblichen Nutzung nur 50 % des Wertes ausweist, der gesamte Vorsteuerbetrag oder nur 50 % abgezogen werden können. Die DGT stellt klar, dass die Bemessungsgrundlage der Übertragung dem Anteil am Betriebsvermögen entsprechen muss.
Cuestión planteada A efectos del Impuesto sobre el Valor Añadido, se cuestiona si la cuota del Impuesto soportada será deducible en su totalidad, en la medida que ya corresponde al 50 por ciento del valor del bien, o si sólo podrá deducir el 50 por ciento de la cuota soportada.
Si un vehículo ha estado afecto al patrimonio empresarial en un porcentaje determinado, la base imponible de su entrega debe computarse en ese mismo porcentaje de la contraprestación pactada. La parte del activo no afecta al patrimonio empresarial no está sujeta al IVA. Por tanto, la afectación debe manifestarse en todos sus extremos, incluyendo la formación de la base imponible y no solo en la limitación de la deducción.
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