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V2060-23 13. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Reduzierung bei Veräußerung der Taxilizenz trotz Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer möglich

Ein pensionierter Taxifahrer erkundigt sich, ob die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung nach dem Eintritt in den Ruhestand den Anspruch auf die Steuerermäßigung bei der Veräußerung seiner Taxilizenz ausschließt. Die DGT stellt klar, dass die Ermäßigung anwendbar bleibt, sofern die Tätigkeit im Bereich des Personenbeförderungsgewerbes (Taxi) eingestellt wurde.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Derzeit wird die Frage aufgeworfen, ob eine Tätigkeit als Arbeitnehmer bei einem anderen Auto-Taxi-Inhaber möglich ist. Ob durch die Erwerbstätigkeit in einem Anstellungsverhältnis die Anwendung des in der siebten Zusatzbestimmung des Steuergesetzes vorgesehenen Abschlags verloren ginge.

Die Entscheidung der DGT

Der Abschlag gemäß der siebten Zusatzbestimmung des LIRPF ist anwendbar, wenn die Übertragung der Taxilizenz durch den Ruhestand motiviert ist und der Steuerpflichtige sein Einkommen nach der Methode der objektiven Schätzung ermittelt. Der Steuervorteil geht nicht verloren, wenn der Steuerpflichtige nach dem Eintritt in den Ruhestand als Arbeitnehmer tätig ist, sei es im Rahmen des aktiven Ruhestands oder durch Aussetzung der Rentenzahlung. Was den Abschlag verhindert, ist, dass der Inhaber nach dem Eintritt in den Ruhestand dieselbe Auto-Taxi-Transporttätigkeit weiterhin ausübt.

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