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V2053-21 8. Juli 2021 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · inversión del sujeto pasivo

Dienstleistungen einer saudischen Kanzlei unterliegen in Spanien der Umsatzsteuer mittels Reverse-Charge-Verfahren

Eine spanische Anwaltskanzlei erkundigt sich, ob die von einem Kooperationspartner in Saudi-Arabien erbrachten Rechtsbeistandsleistungen der spanischen Umsatzsteuer unterliegen und wie sich eine mögliche Doppelbesteuerung mit der saudischen Steuer auswirkt. Die DGT stellt fest, dass der Ort der Leistung in Spanien liegt, da der Empfänger dort ein steuerpflichtiger Unternehmer ist.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. Ort der Erbringung der vom saudischen Büro erbrachten Dienstleistungen und ob diese der Mehrwertsteuer unterliegen.

Die Entscheidung der DGT

Da der Empfänger ein in Spanien ansässiger Unternehmer oder Freiberufler ist, gelten die Dienstleistungen gemäß Artikel 69.1 des Gesetzes 37/1992 als im spanischen Hoheitsgebiet erbracht. Der Anfragende muss den Vorgang im Wege des Reverse-Charge-Verfahrens anmelden. Die Klausel zur effektiven Nutzung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung findet keine Anwendung, sodass die Dienstleistung in Spanien steuerpflichtig ist, auch wenn sie in Saudi-Arabien ebenfalls besteuert wird.

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