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Ein spanisches Unternehmen erkundigt sich, ob Gehälter und Tagegelder von Arbeitnehmern, die nach Saudi-Arabien entsandt wurden, von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung davon abhängt, dass die Tätigkeit für eine nicht ansässige Einheit erfolgt und die Anforderungen an die Territorialität sowie die Höchstbeträge eingehalten werden.
Cuestión planteada Si las rentas que satisfaga la consultante a los trabajadores desplazados, tanto por el concepto de dietas como por el trabajo en Arabia Saudí, estarán exentas de tributación y si no estará obligada a retener sobre las rentas exentas.
La exención del artículo 7.p) de la LIRPF requiere que los trabajos se realicen para una entidad no residente o establecimiento permanente en el extranjero y que en el país de destino se aplique un impuesto análogo sin ser paraíso fiscal. Se incluyen en la exención los días de viaje de llegada y partida, con un límite de 60.100 euros anuales. El régimen de exención es incompatible con el régimen de excesos, pero compatible con el régimen general de dietas por desplazamientos siempre que se respeten los límites y requisitos del Reglamento.
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